Allgemeine Geschäftsbedingungen der art-real GmbH für 3D-Dienstleistungen (3D-Scannen, 3D-Drucken, 3D-Modellieren)
1. ALLGEMEINES
Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen
ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die
wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für
uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
2. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die Nutzungsrechte
an dem Material, das er uns übergibt, verfügt. Der Auftraggeber
hält die art-real GmbH von Ansprüchen aus Urheberrechts-
und Persönlichkeitsrechtsverletzungen frei. Diese Freistellung
umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung.
Vom Auftraggeber zu beschaffende Originale, Vorlagen und sonstige
Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung
erfolgt mit gewöhnlicher Post und auf Risiko des Auftraggebers,
sofern er nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
Für Beschädigungen des Kundenmaterials haften wir nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die Gegenstände
versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst
zu besorgen.
3. ANGEBOTE UND AUFTRAGSERTEILUNG
Unsere Angebote sind freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen
bleiben vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch die Vertragspartner. Das gleiche gilt für die Zusicherung
von Eigenschaften sowie für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Erteilte Aufträge sind für den Auftraggeber verbindlich.
4. PREISE
Die Angebotspreise sind Nettopreise. Der jeweils gültige
Mehrwertsteuersatz wird zusätzlich berechnet. Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten kommen
hinzu. Entwürfe, Probedrucke, Modelle, Muster und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet,
auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Nachträgliche Veränderungen
des Auftrages einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes
werden gesondert berechnet.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum
ohne Abzug zu begleichen. Bei besonderen Vorleistungen kann Vorauszahlung
verlangt werden. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe
von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Alle unsere Forderungen werden
sofort fällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung
nicht eingehalten wird. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen
ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht
wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus
einem anderen Vertragsverhältnis zu. Auftraggeber, die in
fremdem Auftrag handeln, bleiben gegenüber der art-real GmbH
in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns
eingeht.
6. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Soweit dies bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders
vereinbart, steht es uns frei, die Lieferung durch eigenes Fahrzeug
oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Funkbote u.ä.)
vorzunehmen. Die art-real GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu
versichern. Der Liefergegenstand gilt nach Fristablauf als genehmigt.
7. DATENVERSAND
Bei fehlerhafter Angabe von Adressen im Datenversand über
FTP, SMTP und Mailservices etc. übernehmen wir keine Haftung.
8. LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich
bestätigt werden. Für Überschreitung der Lieferfrist
durch vom Auftraggeber verursachte Änderungen und Korrekturen
sowie durch von ihm verursachte Verzögerungen ist die art-real
GmbH nicht verantwortlich. Bei Lieferverzug, der durch unsere
Schuld entstanden ist, ist uns zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber
kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes
verlangen. Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb,
als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere verursacht durch
Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung
des Vertragsverhältnisses. Für Schäden, die durch
Verzögerung in solchen Fällen entstehen, haften wir
nicht.
9. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG
Grundsätzlich haftet die art-real GmbH für Schäden,
sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung
für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz
von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden
aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten
Erzeugnisse sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler
geht mit der Auftragsbestätigung auf den Auftraggeber über,
soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an
die Auftragsbestätigung anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl,
unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung und/oder
Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag
zurücktreten. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware
berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Produktionsbedingte
Toleranzen können nicht beanstandet werden, es sei denn sie
wurden schriftlich ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
Formate innerhalb einer bestimmten Fehlertoleranz, muss dies bei
der Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart
werden, anderenfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig.
Vereinbarungen über Animationen, farbliche Behandlung etc.
müssen schriftlich erfolgen. Anderenfalls bestimmt art-real
GmbH die Eigenschaften nach billigem Ermessen. Den Käufer
trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge. Unter allen Umständen beläuft
sich unsere maximale Haftung auf den für unsere Ware tatsächlich
bezahlten Preis.
10. URHEBERRECHTE UND EIGENTUMSVORBEHALT
Die bei uns zur Herstellung von Vertragserzeugnissen erarbeiteten
CAD-Datensätze, virtuellen Modelle, Modellmuster, Dokumentationen
bleiben, wenn sie nicht dem Auftraggeber separat berechnet wurden,
unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Die Vervielfältigung
der Datensätze in jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem
Verwendungszweck sowie zu eigenen Entwürfen der art-real
GmbH bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung,
unser Recht. Die gelieferten Erzeugnisse bleiben unser Eigentum
bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung
ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
hierdurch an uns ab. An dem vom Auftraggeber gelieferten Material
steht uns ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen
Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zu.
11. AUFBEWAHRUNG
Material des Auftraggebers bzw. im Rahmen des Auftrags hergestellte
Produkte werden für drei Monate nach Abschluss des Auftrages
aufbewahrt. Sollte der Auftraggeber diese Sachen bis dahin nicht
anfordern, ist die art-real GmbH berechtigt, die Sachen zu vernichten.
12. IMPRESSUM
Es bleibt uns freigestellt, auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung
des Auftraggebers in geeigneter Form auf unsere Firma hinzuweisen.
Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern.
13. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz
der art-real GmbH.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages
nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich
zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahe kommt.