Allgemeine Geschäftsbedingungen der art-real GmbH für 3D-Dienstleistungen (3D-Scannen, 3D-Drucken, 3D-Modellieren)

1. ALLGEMEINES
Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die Nutzungsrechte an dem Material, das er uns übergibt, verfügt. Der Auftraggeber hält die art-real GmbH von Ansprüchen aus Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen frei. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung. Vom Auftraggeber zu beschaffende Originale, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung erfolgt mit gewöhnlicher Post und auf Risiko des Auftraggebers, sofern er nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Für Beschädigungen des Kundenmaterials haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

3. ANGEBOTE UND AUFTRAGSERTEILUNG
Unsere Angebote sind freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Vertragspartner. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften sowie für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Erteilte Aufträge sind für den Auftraggeber verbindlich.

4. PREISE
Die Angebotspreise sind Nettopreise. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird zusätzlich berechnet. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten kommen hinzu. Entwürfe, Probedrucke, Modelle, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Nachträgliche Veränderungen des Auftrages einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei besonderen Vorleistungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu. Auftraggeber, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben gegenüber der art-real GmbH in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

6. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Soweit dies bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht es uns frei, die Lieferung durch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Funkbote u.ä.) vorzunehmen. Die art-real GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern. Der Liefergegenstand gilt nach Fristablauf als genehmigt.

7. DATENVERSAND
Bei fehlerhafter Angabe von Adressen im Datenversand über FTP, SMTP und Mailservices etc. übernehmen wir keine Haftung.

8. LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Für Überschreitung der Lieferfrist durch vom Auftraggeber verursachte Änderungen und Korrekturen sowie durch von ihm verursachte Verzögerungen ist die art-real GmbH nicht verantwortlich. Bei Lieferverzug, der durch unsere Schuld entstanden ist, ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangen. Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb, als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere verursacht durch Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Für Schäden, die durch Verzögerung in solchen Fällen entstehen, haften wir nicht.

9. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG
Grundsätzlich haftet die art-real GmbH für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Erzeugnisse sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Auftragsbestätigung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Auftragsbestätigung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Produktionsbedingte Toleranzen können nicht beanstandet werden, es sei denn sie wurden schriftlich ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Formate innerhalb einer bestimmten Fehlertoleranz, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, anderenfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Vereinbarungen über Animationen, farbliche Behandlung etc. müssen schriftlich erfolgen. Anderenfalls bestimmt art-real GmbH die Eigenschaften nach billigem Ermessen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unter allen Umständen beläuft sich unsere maximale Haftung auf den für unsere Ware tatsächlich bezahlten Preis.

10. URHEBERRECHTE UND EIGENTUMSVORBEHALT
Die bei uns zur Herstellung von Vertragserzeugnissen erarbeiteten CAD-Datensätze, virtuellen Modelle, Modellmuster, Dokumentationen bleiben, wenn sie nicht dem Auftraggeber separat berechnet wurden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Die Vervielfältigung der Datensätze in jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck sowie zu eigenen Entwürfen der art-real GmbH bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser Recht. Die gelieferten Erzeugnisse bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. An dem vom Auftraggeber gelieferten Material steht uns ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

11. AUFBEWAHRUNG
Material des Auftraggebers bzw. im Rahmen des Auftrags hergestellte Produkte werden für drei Monate nach Abschluss des Auftrages aufbewahrt. Sollte der Auftraggeber diese Sachen bis dahin nicht anfordern, ist die art-real GmbH berechtigt, die Sachen zu vernichten.

12. IMPRESSUM
Es bleibt uns freigestellt, auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Form auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern.

13. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz der art-real GmbH.

14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.


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